Im Bereich der Brems- und Prüftechnik sorgen unsere geschulten Fachkräfte für die Sicherheit von Truck+Trailer.
Dazu gehören alle wichtigen vorgeschriebenen Prüfungen von Sicherheitsprüfungen über Haupt- und Abgasuntersuchungen bis hin zu Fahrtschreiberprüfungen oder UVV – nicht zu vergessen übernehmen wir auch Prüfungen nach GGVS, Druckbehälterprüfungen und das Eichen von Tankfahrzeugen.
Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um die Sicherheit zu gewährleisten. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Fahrzeug in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Bei uns erfolgt die HU täglich in unseren Werkstätten in Zusammenarbeit mit dem TÜV und der DEKRA.
Die Abgasuntersuchung gibt Auskunft über den Wartungszustand Ihres Fahrzeuges bezüglich der Abgasemissionen. Seit 2006 ist bei Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) diese Untersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Durchführung der AU jederzeit in unseren Werkstätten im Zusammenhang mit der HU.
Bei der Sicherheitsprüfung untersuchen unsere Mitarbeiter die Bereiche Fahrgestell, Fahrwerk, Aufbau, Verbindungseinrichtungen, Lenkung, Räder, Reifen, Auspuffanlage und Bremsanlage durch Sicht-, Wirkungs- und Funktionstests.
Eine Fahrtschreiberprüfung gemäß § 57b StVZO muss mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren seit der letzten Prüfung durchgeführt werden. Wir prüfen bei digitalen oder analogen Geräten, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf - mindestens jedoch einmal im Jahr - einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
Sprechen Sie uns einfach auf die Fahrzeugprüfung nach § 57 BGV D29 an. Gerne können wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin in unserem Haus mit erledigen.
Für die Behälterprüfungen gilt gemäß Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen:
Ab einem Druckliterinhaltsprodukt von 1000 Liter/bar handelt es sich bei einer Druckbehälteranlage um eine überwachungsbedürftige Anlage: Die Überwachung muss durch eine zur Überwachung zugelassene Stelle erfolgen.
Bis zu diesem Druckliterprodukt (< 1000 L/bar) kann diese Überprüfung durch eine befähigte Person erfolgen (Beispiel: 8 bar Kessel x 100 L = 800 bar Bruttoinhaltsprodukt).
Unsere Fachleute prüfen Gefahrgutumschließungen bzw. Behälter auf Dichtheit und Stabilität – zu Ihrer Sicherheit.
Jeder Betreiber einer Klima, Kälte- oder Wärmepumpenanlage mit einem Füllgewicht von mehr als drei Kilo muss eine regelmäßige Prüfung und Dokumentation seiner Anlage durchführen. Die Anzahl der Prüfungen richtet sich nach der Höhe der Füllmenge.
Wir halten Ihre Anlage auf dem neusten Stand und führen die Dichtheitsprüfung durch und dokumentieren entsprechend.